DGUV V3: Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Von Peter Krüsi · Instandhaltungs-Glossar
Definition
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft errichten, ändern, instand halten und regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die konkreten Prüffristen legt die Vorschrift nicht starr fest — sie ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung.
Inhalt
Was die DGUV Vorschrift 3 regelt
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie hieß früher BGV A3 (und davor VBG 4); 2014 wurde die BGV A3 in DGUV Vorschrift 3 umbenannt, der Inhalt blieb. Sie regelt elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb — vom fest verbauten Schaltschrank bis zur Bohrmaschine an der Werkbank.
Der Kern ist eine Pflicht für den Unternehmer: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instand gehalten werden — oder unter deren Leitung und Aufsicht. Und sie müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung und danach in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft — oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Der Meister aus der Instandhaltung ohne elektrotechnische Ausbildung darf eine solche Prüfung nicht durchführen und nicht verantworten.
Zur Einordnung: Für Betriebe der öffentlichen Hand gibt es die inhaltsgleiche DGUV Vorschrift 4. Beide meinen dieselbe Sache, nur für unterschiedliche Unfallversicherungsträger.
Woher die Prüffristen wirklich kommen
Hier stolpern viele: Die DGUV Vorschrift 3 schreibt keine starre Prüffrist für jeden Betrieb vor. Sie verlangt nur, dass die Fristen so bemessen sind, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden. Die konkrete Frist legst du selbst fest — über die Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Wie du dabei methodisch vorgehst, konkretisiert die TRBS 1201.
Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen dazu Richt- und Höchstwerte als Orientierung — je nach Art des Betriebsmittels von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Das sind Anhaltspunkte, keine feste Vorgabe. Eine Kabeltrommel, die im Lager verstaubt, braucht ein anderes Intervall als zwei Handmaschinen, die im Dreischichtbetrieb laufen. Genau das entscheidet die Gefährdungsbeurteilung: Art des Geräts, Umgebung, wie hart es rangenommen wird, was die letzten Prüfungen ergeben haben.
Das Wie der Prüfung steht in den Normen: DIN VDE 0105-100 für ortsfeste Anlagen, DIN VDE 0701-0702 für ortsveränderliche Geräte. Wie du Intervalle sauber herleitest und dokumentierst, steht in Wartungsintervalle festlegen.
Was das für die Instandhaltung heißt
Für die Instandhaltung ist die DGUV Vorschrift 3 vor allem eine Nachweispflicht. Verlangt wird nicht nur, dass geprüft wurde, sondern dass du es belegen kannst. Ohne Prüfprotokoll ist eine Prüfung im Zweifel nicht passiert — weder für die Berufsgenossenschaft noch für die Versicherung, wenn nach einem Schaden gefragt wird.
Praktisch heißt das: jedes prüfpflichtige Betriebsmittel erfasst, ein Intervall aus der Gefährdungsbeurteilung hinterlegt, die Prüfung terminiert und das Ergebnis mit Datum und Prüfer festgehalten. Fällt ein Gerät durch, gehört es aus dem Verkehr gezogen, bis es instand gesetzt und neu geprüft ist. Diese Betreiberpflicht bleibt beim Unternehmer — auch dann, wenn ein externer Dienstleister die Prüfung fährt.
Häufige Fragen
Was ist die DGUV V3?
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung zu elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Sie verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Geräte durch eine Elektrofachkraft errichten, instand halten und regelmäßig prüfen zu lassen. Früher hieß sie BGV A3.
Wie oft muss nach DGUV V3 geprüft werden?
Eine feste Frist für alle gibt die Vorschrift nicht vor. Wie oft geprüft wird, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV — abhängig von Art des Betriebsmittels, Umgebung und Beanspruchung. Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen dazu nur Richt- und Höchstwerte als Orientierung.
Wer darf nach DGUV V3 prüfen?
Prüfen darf eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Wer keine entsprechende elektrotechnische Ausbildung hat, darf die Prüfung nicht durchführen und nicht verantworten. Wie geprüft wird, richtet sich nach den Normen DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0701-0702.
Braucht man für die DGUV-V3-Prüfung eine Konzession?
Nein. Die Prüfberechtigung hängt an der Person, nicht an einer Betriebszulassung. Prüfen darf, wer als Elektrofachkraft qualifiziert ist — für Prüfungen als zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203. Ob im eigenen Betrieb oder als externer Dienstleister, spielt keine Rolle. Der Eintrag ins Installateurverzeichnis des Netzbetreibers betrifft das Anschließen von Anlagen ans öffentliche Netz, nicht die Prüfung der Betriebsmittel. Verantwortlich für die Prüfung bleibt der Unternehmer.
Ist die DGUV V3 Pflicht?
Ja. Als Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ist die DGUV Vorschrift 3 für die Mitgliedsbetriebe verbindlich. Die Pflicht, elektrische Arbeitsmittel zu prüfen, ergibt sich zusätzlich aus der Betriebssicherheitsverordnung. Verantwortlich bleibt der Unternehmer, auch wenn ein externer Dienstleister prüft.
Was ist der Unterschied zwischen DGUV V3 und BGV A3?
Inhaltlich keiner. Die BGV A3 wurde 2014 in DGUV Vorschrift 3 umbenannt, der Text zu elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln blieb gleich. Ältere Prüfplaketten und Unterlagen tragen deshalb oft noch die Bezeichnung BGV A3.